Ein Gerät mit eingebetteter Software fällt häufig unter mehrere CE-Rechtsakte zugleich — den CRA und etwa die Maschinenverordnung oder die Funkanlagenrichtlinie. Bekommt es dann ein eigenes 'CRA-CE' zusätzlich zum bestehenden CE? Nein. Der CRA führt keine eigene Kennzeichnung ein: Es bleibt bei einem einzigen CE-Zeichen, einer Konformitätserklärung und einer technischen Dokumentation. Wir zeigen, wie die CRA-Anforderungen in das bestehende Verfahren einfliessen — und wo das Verhältnis zur Funkanlagenrichtlinie noch unscharf ist.
Ein Produkt, ein CE-Zeichen: Eingebettete Software in physischen Produkten unter dem CRA
Ein Gerät mit eingebetteter Software fällt häufig unter mehrere CE-Rechtsakte zugleich — den CRA und etwa die Maschinenverordnung oder die Funkanlagenrichtlinie. Bekommt es dann ein eigenes 'CRA-CE' zusätzlich zum bestehenden CE? Nein. Der CRA führt keine eigene Kennzeichnung ein: Es bleibt bei einem einzigen CE-Zeichen, einer Konformitätserklärung und einer technischen Dokumentation. Wir zeigen, wie die CRA-Anforderungen in das bestehende Verfahren einfliessen — und wo das Verhältnis zur Funkanlagenrichtlinie noch unscharf ist.
19.06.2026